Brandschutz

Brandschutz RWA F30-F60

Brandschutz RWA F30-F60 für uns von For-Bau selbstverständlich

Brandschutz ist ein wichtiger Faktor beim Innenausbau. Alle verwendeten Baumaterialien müssen den strengen DIN-Normen entsprechen und fachkundig verbaut werden. Besonders beim Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnraum dürfen nur feuerhemmende Baustoffe verwendet werden. Wir von For-Bau als regionaler Anbieter im Kreis Düren erfüllen alle Anforderungen beim Innenausbau in Sachen Brandschutz.

Brandschutzklassen für Baustoffe

Im Innenausbau werden verschiedene Werkstoffe verwendet. Einige sind von Natur aus unbrennbar wie Ständerwerk aus Metall oder Mörtel. Andere Bauteile sind aus Holz, Kunststoff oder textilen Bestandteilen. Hier gibt es Aufbereitungen, die das Material schwerer entflammbar werden lassen. Durch chemische Zusätze und bestimmte Strukturen können die Bauteile feuerhemmend gemacht werden. Das heißt zwar nicht, dass die Tür oder das Fenster aus Holz dadurch nicht entflammbar wird, sondern schwerer entflammbar sind.

Diese so erzeugten Eigenschaften werden in Brandschutzklassen oder Feuerwiderstandsklassen „F“ unterteilt. Die Brandschutzklasse F0 besagt, dass ein Bauteil vor Ablauf von 30 Minuten im Brandfall nicht mehr funktionsfähig ist. Bei F30 wird garantiert, dass das Bauelement noch mindestens 30 Minuten lang den Flammen standhält und funktionstüchtig bleibt. Welche F-Stufe für ein Gebäude vorgeschrieben ist, regelt die Landesbauordnung.

Bedeutung der Brandschutzklassen RWA F30-F60 im Innenausbau

  • F30 = Im Brandfall muss ein Bauteil mindestens 30 Minuten lang noch seine Funktion erfüllen, das bezeichnet man als feuerhemmend.
  • F30-B = ein Baustoff der Feuerwiderstandsklasse F30, welcher aus brennbarem Material hergestellt ist.
  • F60 = Im Brandfall muss ein Bauteil mindestens 60 Minuten lang seine Funktion erfüllen, das bedeutet, das Bauteil ist hochfeuerhemmend
  • F90 bis F180 besagen, der Baustoff hält 90 Minuten oder 180 Minuten lang seine Funktion im Brandfall aufrecht, hier spricht man von Feuerbeständigkeit
  • Für Gebäudeklasse 2 bis 3 muss die F30, feuerhemmende Klasse, eingesetzt werden.

Was ist unter einer Gebäudeklasse zu verstehen?

In der Landesbauordnung (LBO) werden Gebäude in 5 Klassen hinsichtlich des Brandschutzes eingeteilt:

  • Gebäudeklasse 1: für freistehende Gebäude bis 7 Meter hoch, bis 400 Quadratmeter Nutzfläche und höchstens 2 Nutzungseinheiten
  • Gebäudeklasse 2: Wie GK 1, für nicht freistehende Gebäude
  • Gebäudeklasse 3: Sonstige Gebäude bis 7 Meter Höhe
  • Gebäudeklasse 4: Höhe von 7 bis 13 Meter
  • Gebäudeklasse 5: Sonstige Gebäude

Zimmer-Decke muss standhalten

Eine Unterdecke muss der DIN 4102-2 F30 entsprechen, das bedeutet, dass die darunter liegende Räumlichkeit im Brandfall geschützt sind. Diese Forderung erfüllen alle von uns, For-Bau in Düren, eingesetzten Wandbekleidungen. Die von uns erstellten Zwischen- und Unterdecken werden gefertigt aus Gipsplatten und Trockenbausystemen, welche die strengen Auflagen erfüllen.

Brandschutzgerechtes Bauen

Wir von For-Bau Düren bringen brandschutzgerechtes Baumaterial zum Einsatz:

  • Dämmstoffe: Stein- oder Mineralwolle ist unbrennbar und erfüllt alle Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes optimal. Das gilt auch für Glaswolle.
  • Trockenbauwand: Die von uns eingesetzten Gipsplatten entsprechen der Feuerwiderstandsklasse F 30-A gemäß DIN 4102 und sind glasfaserverstärkt, was höhere Stabilität im Brandfall bedeutet. Wir verwenden diese Platten für Wand- und Deckenverkleidung.
  • Ständerwerk: Aus Metall, unbrennbar.

Brandschutzverkleidung

Kabelkanäle, Luftschächte oder tragende Elemente aus Beton und Stahl werden mit Feuerschutzplatten ummantelt. Das sind spezielle Kalziumsilikatplatten mit einer Glasfaserverstärkung.

Brandschutzbeschichtung

Tragende Elemente aus Stahl dürfen im Brandfall nicht durch die Hitze instabil werden. Um die Stabilität der Stahlträger im Innenausbau zu garantieren, muss eine Beschichtung mit Brandschutzfarbe aufgetragen werden. Diese verzögert die Temperaturaufnahme des Stahls bis zur kritischen Grenze um fast 300 Minuten.

Holz kann durch den Auftrag einer Brandschutzbeschichtung zwar nicht unbrennbar gemacht werden, aber zu einem schwer entflammbaren Baustoff (B1). Die farbliche Gestaltung ist variabel, ein Grundanstrich und fachgerechtes Auftragen schützt den Baustoff höchstmöglich.

Beton kann mit Brandschutzfarbe nicht nur vor Hitzeeinwirkung geschützt werden, die aufgetragene Beschichtung in hellen Farben wertet die Flächen optisch auf.

Brandschutzverkleidung der Kabelschächte

Im Nasstrakt oder in den Installationskanälen herrscht erhöhte Brandgefahr. Elektrische Kabel müssen bei Kabelbrand durch Brandschutzbeschichtung gesichert sein. An den Austrittsstellen verhindert Brandschutzspachtel im Fall eines Kabelbrandes das Austreten von giftigem Rauchgas.

Abschottung

Da in den Schächten immer ein Luftzug herrscht und eine Verbindung zwischen den Geschossen besteht, müssen die Schächte brandschutzgerecht montiert und isoliert werden. Das bedeutet, dass die einzelnen Geschosse voneinander durch Hartschott- oder Weichschott getrennt werden. Beim Weichschott kommen Mineralfaserplatten nach EN 13501-1, nicht brennbar, zum Einsatz. Beim Hartschott wird mit Brandschutzmörtel gearbeitet.

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